AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

I. Geltungsbereich

II. Angebot / Zahlung / Eigentumsvorbehalt

III. Widerrufs- / Rückgaberecht von Verbrauchern

IV. Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht

V. Lieferung / Versand / Rücksendung durch den Kunden

VI. Reparaturen

VII. Gewährleistung

VIII. Haftung

IX. Schlussbestimmungen Anschrift

I. Geltungsbereich

1. Der Reparaturservice Richter übernimmt auf der Basis nachfolgender allgemeiner Geschäftsbedingungen den Verkauf von Ersatzteilen, die Durchführung von Reparaturaufträgen. Diese Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Liefer-, Reparatur- und Zahlungsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Reparaturservice Richter ausdrücklich anerkannt.

2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, mit denen Reparaturservice Richter in Geschäftsbeziehungen tritt, ohne dass, diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugeordnet wird. Unternehmer sind natürliche oder rechtsfähige Personen oder Personengesellschaften, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

II. Angebot / Zahlung / Eigentumsvorbehalt

1. Alle Angebote sind freibleibend; angegebene Preise verstehen sich jeweils exklusiv der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern nicht anders angegeben. Preise für Reparaturen kann aus der Preisliste entnommen werden.

2. Die Vergütung erfolgt nach Wahl von Reparaturservice Richter per Sofortzahlung, Bankeinzug oder auf Rechnung und ist, soweit nichts anderes vereinbart, sofort fällig. Bei Endkunden ist eine Lieferung bei Onlinebestellung per Nachnahme, Bankeinzug oder Vorkasse möglich.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Reparaturservice Richter. Gleiches gilt für Gegenstände, dabei insbesondere Geräteteile, die Reparaturservice Richter im Rahmen von Reparaturaufträgen liefert und einbaut.

III. Widerrufs- / Rückgaberecht von Verbrauchern

1. Bei dem Kauf von Ersatzteilen gewährt Reparaturservice Richter ein uneingeschränktes Rückgaberecht für einen Zeitraum von 14 Tagen nach
Erhalt der Ware. Die wirksame Ausübung des Rückgaberechts erfolgt durch fristgerechte Absendung des bei der Lieferung der Ware beigefügten Rücksendeverlangens bzw. bei paketfähiger Ware durch deren Rücksendung. Der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf der Rückgabefrist wirksam. Die Rückgabe darf nur originalverpackt und ohne Einbauspuren erfolgen.

IV. Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind von Reparaturservice Richter nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.

2. Reparaturservice Richter ist berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, wenn der Kunde innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen die Zahlung nicht geleistet hat.

V. Lieferung / Versand / Rücksendung durch den Kunden

1. Reparaturservice Richter ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen.

2. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Wird der Versand der gekauften Ware auf Wunsch oder Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

3. Im Übrigen geht beim Ersatzteilverkauf die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Kunden über.

4. Die Rücksendung von Waren durch den Kunden an Reparaturservice Richter soll in jedem Fall, unabhängig davon ob im Zusammenhang mit einem Widerruf nach Ziffer III. oder im Zusammenhang mit der Gewährleistung, originalverpackt und ohne Einbauspuren erfolgen.

VI. Reparaturen

1. Reparaturservice Richter führt Reparaturen in erster Linie vor Ort durch. Sollte eine Werkstattreparatur erforderlich sein, kann diese nach eigener Wahl in eigener oder fremder Werkstatt durchgeführt werden.

2. Wird vor der Durchführung von Reparaturen vom Kunden die Erstellung einer Kostenschätzung gewünscht, hat er dieses ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für diese Kostenschätzung sind von dem Kunden auch dann zu vergüten, wenn eine Beauftragung mit der Reparatur nicht erfolgt. Reparaturservice Richter weist darauf hin, dass für die Erstellung der Kostenschätzung bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sind und ein Anspruch auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes nicht besteht.

3. Im Falle einer Auftragserteilung nach Kostenschätzung behält Reparaturservice Richter sich vor, dass die tatsächlichen Reparaturkosten den Wert der Kostenschätzung um bis zu 10% überschreiten können.

VII. Gewährleistung

1. Für Mängel der Ware beim Ersatzteilverkauf leistet Reparaturservice Richter Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, hat er ein Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Reparaturservice Richter ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten maßglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung fehl, hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.

2. Für Mängel im Zusammenhang mit der Durchführung von Reparaturaufträgen leistet Reparaturservice Richter Gewähr durch Nachbesserung. Reparaturservice Richter ist jedoch berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall oder wenn die Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung fehlschlägt, ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Minderung der Vergütung berechtigt.

3. Offensichtliche Mängel sind, wenn der Kunde Verbraucher ist, innerhalb einer Frist von zwei Wochen bzw. wenn der Kunde Unternehmer ist, unverzüglich nach Empfang der Ware oder Durchführung der Reparatur schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängelgewährleistung beim Ersatzteilverkauf beträgt für Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablauf der Rückgabefrist gemäß Ziff. III. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängelgewährleistung bei der Durchführung von Reparaturen beträgt für Kunden, sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher 6 Monate. Im Fall offensichtlicher Mängel gilt dies nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Vgl. Ziff. VII. 3.).

5. Grundsätzlich von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die durch normalen Verschleiß, durch Fremdeingriffe sowie durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden verursacht worden sind.

6. Ergänzend gelten die dem Artikel jeweils beigefügten Garantiebedingungen.

7. Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, ist Reparaturservice Richter berechtigt, die Leistung zu verweigern. Über die Nichtlieferbarkeit wird Reparaturservice Richter den Kunden unverzüglich unterrichten. Etwaige schon erbrachte Gegenleistungen der Kunden werden von Reparaturservice Richter unverzüglich erstattet.

VIII. Haftung

1. Der Reparaturservice Richter haftet für entstehende Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ãœbernahme einer Garantie, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

2. Veranlasst der Kunde Reparaturen an Geräten durch Dritte, so sind diese nur durch Fachkräfte durchzuführen. Für Folgeschäden, die durch unsachgemäße Reparaturen entstehen, übernimmt Reparaturservice Richter keine Haftung.

IX. Schlußbestimmungen

1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an mit Reparaturservice Richter verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Reparaturservice Richter ist berechtigt, persönliche Daten des Kunden zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an Konzernunternehmen zu übermitteln. Außerdem ist Reparaturservice Richter berechtigt, unter Beachtung des § 28 BDSG persönliche Daten des Kunden der SCHUFA zu übermitteln.

2. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3. Gerichtsstand ist Potsdam

Anschrift

Reparaturservice Richter
Inh. Thomas Richter
Nächst Neuendorfer Dorfstr. 24
15806 Zossen OT Nächst Neuendorf

Amtsgericht Potsdam

Umsatzsteuer-ID-Nr.: 050/262/04382

Geschäftsführer: Thomas Richter

Nächst Neuendorf , 29. März 2009

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Nächst Neuendorfer Dorfstraße 24
15806 Zossen OT Nächst Neuendorf

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Mo – Do: 9:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr

Fr: 9:00 – 13:00 Uhr

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